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Anlagenprüfung nach BetrSichV

Von Sachverständigen mit langjähriger Praxiserfahrung
Unsere Sachverständigen verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Prüfung elektrostatischer Anlagen, insbesondere in der Lackier- und Oberflächentechnik. Wir führen Prüfungen nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie relevanter EU-Richtlinien und technischer Regeln durch. Dabei steht der Schutz von Personen und Anlagen – vor Brand, Explosion, elektrischem Schlag und unkontrollierter Elektrostatik – im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Rechtssichere Prüfungen für maximalen Schutz

Wir setzen kalibrierte Hochspannungsmessgeräte ein, um zuverlässige Ergebnisse zu erzielen.
Die Prüfungen erfolgen auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen (§§ 14–16 BetrSichV), der DGUV Information 209-052, einschlägiger EU-Normen sowie der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201 und 1201 Teil 1). Durch den regelmäßigen Nachweis der Anlagen­sicherheit wird nicht nur der rechtliche Rahmen erfüllt, sondern auch der Versicherungsschutz langfristig gewährleistet.

Prüfung elektrostatischer Anlagen in der Lackiertechnik und Oberflächentechnik

  • In Europa geregelt über die EU-RL 2014/34/EU bzgl. Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bzw. der Umsetzung in deutsches Recht über die Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
  • Für Personen- und Anlagenschutz (Brand, Explosion, elektrischer Schlag, Elektrostatik)
  • Zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes
  • Begleitung Anlagenkonzeption
  • Prüfung auf Basis von gesetzlichen Vorgaben sowie anzuwendenden EU-Normen und technischen Regeln
  • Durchführung der Prüfungen mit speziellen kalibrierten Hochspannungsmessgeräten (Sichtprüfungen sind nicht ausreichend!)

Prüfung vor erster Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen

  • Grundlagen: §§14, 15, 16 Betriebssicherheitsverordnung
  • DGUV Information 209-052 – Elektrostatisches Beschichten
  • EU-Normen für die entsprechenden Bereiche
  • TRBS 1201 – Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
  • TRBS 1201 Teil 1 – Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Wir sind Mitglied in folgenden Normungsgremien

Komitee K239 des DKE im DIN und VDE

IEC – International Electrotechnical Commission

Anlagenprüfung nach BetrSichV durch erfahrene Sachverständige

Neben der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen begleiten wir auch die Anlagenkonzeption – von der Planung bis zur technischen Abnahme – und sorgen so für maximale Sicherheit und Betriebskontinuität.